Gebührensätze Schifffahrtsbüro
Datum 08.02.2022
Information zur Änderung des Gebührenrechts im Schifffahrtsbüro
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (BMVI-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung – BMVI-WS-BGebV) ist in der Fassung vom 28. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt vom 02.11.2021 bekannt gegeben worden.
Ausstellung Schifferdienstbuch | 104,00 € |
Ersatzausfertigung, Folgebuch | 104,00 € |
Prüfung ohne Eintrag eines Befähigungszeugnisses je angefangene Seite (mindestens 5,00 €) | 1,50 € |
Eintragung eines Befähigungszeugnisses | 27,00 € |
Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens | 29,70 € |
Zuteilung eines Wechselkennzeichens | 29,70 € |
Ersatzausstellung / Änderung eines Ausweises | 14,85 € |