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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Spree-Havel

Das WSA Spree-Havel ist eine Ortsbehörde innerhalb der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes. Das WSA Spree-Havel ist durch Zusammenlegung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter Berlin und Brandenburg entstanden.

Wir gliedern uns in die Fachbereiche

  • Administration (A)
  • Wasserstraßen (W)
  • Schifffahrt (S)
  • Nutzungen (N)

und erledigen mit unseren neun Außenbezirken und zwei Bauhöfen direkt vor Ort in Berlin und Teilen von Brandenburg unsere Aufgaben. Weiterhin ist die Ausbildungswerkstatt Fürstenwalde an das WSA angegliedert. Das WSA Spree-Havel mit seinen knapp 700 Mitarbeitern betreut über 850 km Bundeswasserstraße und zählt mit zu den größten Ämtern bundesweit.

Dienstort Berlin

Die Berliner Kolleginnen und Kollegen (ehemals WSA Berlin) sind zuständig für den Betrieb, die Unterhaltung und die Verwaltung von 400 km Wasserstraße im Bereich zwischen der Havel bei Spandau und der Oder bei Eisenhüttenstadt sowie Rüdersdorf im Norden und Teupitz im Süden, auf einem Areal von 140 Kilometer Länge und 60 Kilometer Breite (8400 Quadratkilometer) . Hier werden ca. 1000 km Kilometer Ufer, 17 Schleusen, 20 Wehre, 2 Pumpwerke, 96 eigene und 263 sonstige Brücken betreut. Die Beschäftigten und über 50 Auszubildende sorgen dafür, dass die Wasserstraßen und ihre Anlagen für die Binnenschifffahrt und die Sport- und Fahrgastschifffahrt jederzeit in einem nutzungsfähigen Zustand erhalten werden und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs garantiert wird.

Dienstort Brandenburg

Die Brandenburger Kolleginnen und Kollegen (ehemals WSA Brandenburg) sind zuständig für den Betrieb, die Unterhaltung und die Verwaltung von ca. 450 km Bundeswasserstraßen im Bereich der westlichen Stadtgrenze von Berlin bis zur Elbe. Hier werden 10 Schifffahrtsschleusen, 4 Bootsschleusen, 14 Wehranlagen, 70 Brücken, 37 Leuchtfeuer, 4 Abflussmessstellen und 44 Pegelanlagen betreut. Die Beschäftigten einschließlich ca. 30 Auszubildende sorgen dafür, dass die Wasserstraßen und ihre Anlagen für die Binnenschifffahrt und die Sport- und Fahrgastschifffahrt jederzeit in einem nutzungsfähigen Zustand erhalten werden und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs garantiert wird.