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Über uns

Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der Bundeswasserstraßen. Er verwaltet sie durch eigene Behörden (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - WSV). Die Zuständigkeit des Bundes für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs ist im einzelnen durch folgende Bundesgesetze geregelt:

  • das Bundeswasserstraßengesetz
  • das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
  • das Seeschifffahrtsaufgabengesetz
  • das Bundeswasserstraßenvermögensgesetz für die fiskalische Verwaltung

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) hat als Hauptaufgaben die Sicherung des Verkehrsweges Wasserstraße sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs. Zur Sicherung des Verkehrsweges gehören beim WSA Brandenburg:

  • die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen (Gewässerbett und Anlagen),
  • der Betrieb der baulichen Anlagen, wie z. B. Wehre, Schleusen und Brücken,
  • der Aus- und Neubau der Verkehrswege,
  • das Setzen und Betreiben von Schifffahrtszeichen,
  • die Messung von Wasserständen,
  • die Gefahrenabwehr zur Erhaltung der Bundeswasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand (Strompolizei), 

Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gehören beim WSA Spree-Havel

  • die Verkehrsregelung und Verkehrslenkung (Schifffahrtspolizei),
  • die Zulassung technisch sicherer Fahrzeuge und Festsetzung der Schiffsbesatzung (Schiffsuntersuchung für die Binnenschifffahrt),
  • das Erteilen von Befähigungszeugnissen für die Schifffahrt (Patentwesen). 

Daneben nimmt das WSA Spree-Havel für seinen Zuständigkeitsbereich noch die Eigentümerinteressen des Grundvermögens der Bundesrepublik Deutschland wahr.