Über uns
Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der Bundeswasserstraßen. Er verwaltet sie durch eigene Behörden (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - WSV). Die Zuständigkeit des Bundes für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs ist im einzelnen durch folgende Bundesgesetze geregelt:
- das Bundeswasserstraßengesetz
- das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
- das Seeschifffahrtsaufgabengesetz
- das Bundeswasserstraßenvermögensgesetz für die fiskalische Verwaltung
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) hat als Hauptaufgaben die Sicherung des Verkehrsweges Wasserstraße sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs. Zur Sicherung des Verkehrsweges gehören beim WSA Brandenburg:
- die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen (Gewässerbett und Anlagen),
- der Betrieb der baulichen Anlagen, wie z. B. Wehre, Schleusen und Brücken,
- der Aus- und Neubau der Verkehrswege,
- das Setzen und Betreiben von Schifffahrtszeichen,
- die Messung von Wasserständen,
- die Gefahrenabwehr zur Erhaltung der Bundeswasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand (Strompolizei),
Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gehören beim WSA Spree-Havel
- die Verkehrsregelung und Verkehrslenkung (Schifffahrtspolizei),
- die Zulassung technisch sicherer Fahrzeuge und Festsetzung der Schiffsbesatzung (Schiffsuntersuchung für die Binnenschifffahrt),
- das Erteilen von Befähigungszeugnissen für die Schifffahrt (Patentwesen).
Daneben nimmt das WSA Spree-Havel für seinen Zuständigkeitsbereich noch die Eigentümerinteressen des Grundvermögens der Bundesrepublik Deutschland wahr.