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Geschichte

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel betreut die Bundeswasserstraßen in Berlin und Teilen Brandenburgs. Es kann auf eine lange Geschichte zurückblicken.

Bodemuseum Berlin Spreekanal Bodemuseum Spreekanal Bodemuseum Berlin Spreekanal

Sie beginnt im Jahr 1821

mit Gründung der Preußischen Wasserbauverwaltung und setzt sich nach der Wiedervereinigung Deutschlands mit der dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zugeordneten Ortsbehörde der Bundeswasserstraßenverwaltung (WSV) fort.

Unser Aufgabenbereich ist über Jahrhunderte entstanden. Die Mark Brandenburg verfügt über lange schiffbare Wasserstraßen. Elbe und Oder geben dem Territorium in ihrer handels- und verkehrspolitischen Bedeutung die wirtschaftspolitische Grundlage. Spree, Havel und Dahme als landesgliedernde Flüsse erschließen die Mark. Diese natürlichen Wasserstraßen wurden durch Kanäle miteinander verbunden, so dass ein Verkehrsnetz von überregionaler Bedeutung entstand.

Zu den Aufgaben gehören Bau und Unterhaltung der wasserbaulichen Anlagen wie Schleusen, Wehre und Pumpwerke sowie Aufsicht und Pflege des Gewässerbetts, der Ufer und der Brücken; Betrieb der Schleusen Wehre und Pumpwerke. Weitere Aufgaben sind Kennzeichnung der Wasserstraßen durch Betonnung, Befeuerung und Schifffahrtszeichen; Verkehrsüberwachung und Verkehrssicherung sowie Gewässerkunde, Vermessung und Liegenschaftsverwaltung.

Die vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel betreuten Bundeswasserstraßen sind ein wesentlicher Teil des Verkehrssystems in Deutschland. Dabei spielt es nur eine untergeordnete Rolle, ob die einzelne Wasserstraße nun mehr dem Gütertransport, dem Fahrgastschiffsverkehr oder der Sport- und Freizeitschifffahrt dient.

Schleuse Mühlendamm (Spree-Oder-Wasserstraße) Schleuse Mühlendamm (Spreekanal) Schleuse Mühlendamm (Spree-Oder-Wasserstraße) mit Ausfahrt aus der Nordkammer in Richtung Charlottenburg

Berufsschifffahrt auf der Dahme-Wasserstraße Berufsschifffahrt auf der Dahme-Wasserstraße Berufsschifffahrt auf der Dahme-Wasserstraße

Mit dem Wiener Kongress im Jahre 1815

wurde dem Königreich Preußen die Verantwortung für den Bau und die Unterhaltung der Wasserstraßen übertragen. Es entstand die Preußische Wasserbauverwaltung im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, dem die Landesanstalt für Gewässerkunde und die Versuchsanstalt für Wasserbau angegliedert wurden. Als eine erste Maßnahme wurden einheitliche Schleusenabmessungen festgelegt.

Die Verfassung von 1871

gab dem Deutschen Reich ein weitgehendes Aufsichtsrecht über die Wasserstraßen des allgemeinen Verkehrs, aber keine Befugnis zu einer einheitlichen und übergeordneten Planung.

Auf regionaler Ebene wurde nach dem

3. November 1902

die „Verwaltung der Märkischen Wasserstraßen" beim Regierungspräsidenten in Potsdam errichtet, der Bau und Unterhaltung sowie die strompolizeilichen Angelegenheiten unterstanden. Die Berliner Wasserstraßen wurden von diesem Zeitpunkt an von der 1822 gegründeten Ministerial-, Militär- und Baukommission und dem Polizeipräsidium Berlin - von 1909 an allein vom Polizeipräsidium betreut.

Erst mit der Weimarer Verfassung wurden die Wasserstraßen Eigentum des Reiches. „Nach der Übernahme können dem allgemeinen Verkehr dienende Wasserstraßen nur noch vom Reich oder mit seiner Zustimmung angelegt oder ausgebaut werden“, wobei die Rechte zunächst weitgehend im Auftrage des Reiches von den Ländern ausgeübt wurden.

Am 1. Januar 1935

erfolgte die bedeutsamste regionale Entscheidung als die Verwaltungen der Märkischen und Berliner Wasserstraßen von Potsdam und Berlin zur „Wasserbaudirektion Kurmark" vereinigt wurden.

Am 7. März 1939

wurde daraus die „Wasserstraßendirektion Kurmark" und aus den Wasserbauämtern Wasserstraßenämter. Damit wurden folgende Aufgaben zusammengefasst: Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung der Wasserstraßen, die zur Wasserstraßenverwaltung und preußischen Verkehrsverwaltung gehörenden Brücken, Fähren und Schleusen, Schlepp- und Treidelanlagen, Bauhöfe, Werften, Dienstschiffe, Bagger, Baugeräte, Fahrwasserbezeichnung, Zulassung der Schiffsgrößen, Wasserstraßenschutz und Eisbrechdienst. Bei den Regierungspräsidenten in Potsdam und Berlin verblieben die wasserpolizeilichen Entscheidungen.

Für den Ausbau der Berliner Wasserstraßen wurden die Neubauämter Berlin-Mitte, Berlin-Nord, Berlin-West, Berlin-Teltowkanal und Berlin-Landwehrkanal gegründet. Als eine erste Aufgabe zur Entlastung
der innerstädtischen Wasserstraßen galt der Ausbau des Teltowkanals. Bis auf den Bau der Nordkammer der Kleinmachnower Schleuse 1938/39 ist es dazu nicht mehr gekommen.

1945

Mit dem Potsdamer Abkommen übernahm die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Verwaltung der Wasserstraßen.

Nach 1949

wird diese Aufgabe der „Generaldirektion Schifffahrt" der „Deutschen Zentralverwaltung des Verkehrs in der sowjetischen Besatzungszone" übertragen. Unter anderem entsteht in Ost-Berlin das Wasserstraßenhauptamt Berlin, das nach der Spaltung Berlins auch die Betriebsanlagen und „Reichswasserstraßen“ in Berlin (West) betreibt.

1955

Während das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bereits 1949 eine über alle Ländergrenzen hinweggehende Bundeswasserstraßenverwaltung festlegte, entstand 1955 die Hauptverwaltung für Schifffahrt und Wasserstraßen im Verkehrsministerium der DDR.

Mit dem Einigungsvertrag im Jahre 1990 ging die Zuständigkeit für die Verwaltung der ehemaligen Reichswasserstraßen und ihrer Anlagen nach Art. 87 und 89 des Grundgesetzes auf die Bundeswasserstraßenverwaltung (WSV) über, die der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nachgeordnet ist.

2020

Am 15. September 2020 wurden das WSA Berlin und das WSA Brandenburg zum Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel zusammengeführt.

Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes