Liegenschaftsverwaltung
Bei Grundstücksangelegenheiten ist die Liegenschaftsverwaltung Ansprechpartner im WSA Spree-Havel.
Im Gebiet der alten Bundesländer einschließlich Berlin (West) sind die bisherigen Reichswasserstraßen Bundeswasserstraßen gem. Art. 89 Grundgesetz und § 1 des Gesetzes über die Verhältnisse der Bundeswasserstraßen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland geworden. Im Gebiet der neuen Bundesländer ist der Bund aufgrund Art. 21 und 22 Einigungsvertrag Eigentümer der im Beitrittsgebiet gelegenen Wasserstraßen.
Die Bundeswasserstraßen sind dem öffentlichen Schiffsverkehr gewidmet und damit in ihrer Nutzung festgelegt. Weitere Nutzungen können zugelassen werden, wenn keine Beeinträchtigungen des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten sind.
Diese Nutzungen sind durch Abschluss eines privatrechtlichen Nutzungsvertrages zu regeln. Grundlage für die privatrechtlichen Verträge bilden die Bestimmungen des Miet- und Pachtrechts, insbesondere die Bestimmungen des BGB und verwaltungsinterne Regelungen.
Die Entgelte werden gemäß der Verwaltungsvorschrift der WSV (VV-WSV 2604) ermittelt.
Das Mindestentgelt beträgt 107,00 Euro. Für die Berechnung des jährlichen Entgeltes zum Zweck der Sport- und Freizeitschifffahrt gilt die Revierklasseneinteilung der GDWS.
Karte Revierklassen WSA Spree-Havel
Für alle Rückfragen zu bestehenden oder beabsichtigten Nutzungen steht die Liegenschaftsverwaltung des WSA Spree-Havel, Dienstort Berlin und Dienstort Brandenburg während der Öffnungszeiten gern zur Verfügung.
Dienstort Brandenburg
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Brielower Landstraße 1
14772 Brandenburg
E-Mail: wsa-spree-havel@wsv.bund.de
Tel.: 03381 266-0
Fax: 03381 266-321
Öffnungszeiten:
Wir sind in der Regel Montag bis Donnerstag von 8.00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15.00 Uhr und
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr für Sie erreichbar.
Wenn Sie uns persönlich aufsuchen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Gesprächstermin.
SEPA - Verfahren
Brandenburg
Zahlungsempfänger | Bundeskasse Trier DS - Kiel |
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IBAN | DE18 2000 0000 0020 0010 66 |
BIC | MARKDEF1200 |
Bitte immer das Kassenzeichen als Verwendungszweck angeben!
Für die Zahlung von Nutzungsentgelten bei abgeschlossenen Nutzungsverträgen kann am SEPA-Basislastschriftverfahren teilgenommen werden.
Senden Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben im Original zurück an das WSA Spree-Havel.
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Dienstort Berlin
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Mehringdamm 129
10965 Berlin
E-Mail: wsa-spree-havel@wsv.bund.de
Telefon: (030) 69532-0 (Zentrale)
Telefax: (030) 69532-201
Öffnungszeiten:
Dienstag | Donnerstag |
---|---|
09.00 - 12.00 Uhr | 09.00 - 12.00 Uhr |
13.00 - 15.00 Uhr | 13.00 - 15.00 Uhr |
SEPA - Verfahren
Berlin
Zahlungsempfänger | Bundeskasse Trier DS - Kiel |
---|---|
IBAN | DE18 2000 0000 0020 0010 66 |
BIC | MARKDEF1200 |
Bitte immer das Kassenzeichen als Verwendungszweck angeben!
Für die Zahlung von Nutzungsentgelten bei abgeschlossenen Nutzungsverträgen kann am SEPA-Basislastschriftverfahren teilgenommen werden.